I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb von der X-GmbH (GmbH) aufgrund eines notariellen Kaufvertrages vom 24. Januar 1989 ein Grundstück, auf dem ein Gebäude mit zwei Läden und mit einem Selbstbedienungsmarkt im Erdgeschoß, mit Büroräumen im Obergeschoß sowie mit fünf Wohnungen im Dachgeschoß bis zum 1. November 1989 errichtet werden sollte. Die GmbH verpflichtete sich, bis dahin für die Erstvermietung des gesamten Kaufobjekts zu sorgen. Außerdem war vereinbart:
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