I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Streitjahr 2008 erhielt der 1948 geborene Kläger vom Altersversorgungswerk der Ärztekammer ... (Versorgungswerk) eine einmalige Rentenabfindung in Höhe von 293.694,16 €, die auf seinen Beitragszahlungen bis zum 31. Dezember 2004 beruhte. Seit dem 1. März 2008 erhält er vom Versorgungswerk außerdem eine monatliche Altersrente in Höhe von 209,93 €; diese beruht auf den von ihm ab dem 1. Januar 2005 geleisteten Beiträgen.
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