BFH - Urteil vom 06.12.2016
IX R 49/15
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4;
Fundstellen:
BFHE 256, 470
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 26.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 10128/11

Ertragsteuerliche Behandlung der Rückabwicklung eines noch nicht beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrages

BFH, Urteil vom 06.12.2016 - Aktenzeichen IX R 49/15

DRsp Nr. 2017/6132

Ertragsteuerliche Behandlung der Rückabwicklung eines noch nicht beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrages

Die Rückabwicklung eines noch nicht beiderseits vollständig erfüllten Kaufvertrags ist aus der Sicht des früheren Veräußerers keine Anschaffung der zurückübertragenen Anteile, sondern sie führt bei ihm zum rückwirkenden Wegfall eines bereits entstandenen Veräußerungsgewinns; beim früheren Erwerber liegt keine Veräußerung vor (entgegen BFH-Urteil vom 21. Oktober 1999 I R 43, 44/98, BFHE 190, 377, BStBl II 2000, 424, insoweit aufgegeben).

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26. November 2014 9 K 10128/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4;

Gründe

I.