Der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für 2016 vom 29. März 2018, geändert am 11. Juni 2018 und am 10. Mai 2021 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 05. Oktober 2021, wird dahingehend geändert, dass statt der einfachen Kürzung (... €) die erweiterte Kürzung i.H.v. ... € in Ansatz kommt.
Die Revision wird zugelassen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
Die Beteiligten streiten um die erweiterte Kürzung des Erhebungszeitraums 2016.
1. 2. 3. 4.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|