I. Auf die Berufung der Klägerinnen wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel - das Urteil des Landgerichts Rostock vom 22.07.2022, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin zu 1) aus dem Betrag von 17.786,46 Euro Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.09.2021 zu zahlen.
2. 3. 4. 5.
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