1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 27.10.2023, Az. HRA 3871 P, wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Potsdam aufgehoben.
2. Das Amtsgericht Potsdam wird angewiesen, die Eintragung der geänderten Satzung nicht aus den Gründen der angefochtenen Entscheidung abzulehnen.
I.
Die Antragstellerin ist unter der Nummer HRA 3871 P in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam eingetragen. Ihre zuletzt am 07.06.2023 geänderte Satzung enthält unter anderem folgende Bestimmungen:
" ... § 5
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|