Familien: Diese Möglichkeiten haben Arbeitgeber zur Lohnsteueroptimierung

Arbeitgeber haben mehrere Möglichkeiten, ihre Arbeitnehmer mit Kindern finanziell zu unterstützen und zu entlasten. Richtig gemacht, ist die Kostenübernahme dabei vollkommen steuerfrei und der Arbeitgeber hat den vollen Betriebsausgabenabzug. Wie immer gibt es im Bereich der Lohnsteuer aber wichtige gesetzliche Bestimmungen, die zu beachten sind. Wie das richtige Vorgehen funktioniert, damit keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen, erläutert dieser Beitrag.

Diese Benefits können zur Geburt verschenkt werden

Die Geburt eines Kindes ist ein persönliches Ereignis, das eine steuerfreie Begünstigung des Arbeitnehmers möglich macht. Deshalb kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Gutschein im Wert von maximal 60 € (R 19.6 Abs. 1 LStR) steuerfrei zukommen lassen. So werden die ersten Windeln indirekt vom Arbeitgeber bezahlt. Begünstigt sind aber auch andere Sachzuwendungen. Ob Teddy, Schnuller oder Blumenstrauß: Solange der Wert von 60 € insgesamt nicht überschritten wird, entsteht keine Lohnsteuer.

Wird eine Arbeitnehmerin Mutter bzw. ein Arbeitnehmer Vater von Zwillingen, können sogar zwei Gutscheine bzw. Sachzuwendungen à 60 € verschenkt werden. Daneben kann der Angestellte zudem einen regulären Gutschein im Wert von maximal 50 € im Rahmen der Sachbezugsgrenze erhalten.