Mit Einführung der E-Rechnung zum 01.01.2025 ergeben sich, auch wenn sich an vielen Grundsätzen nichts geändert hat, einige Fragen. Sie betreffen insbesondere das Organisatorische rund um die Handhabung der E-Rechnung auf Aussteller- und Empfängerseite. Wir beantworten einige grundsätzliche Fragen zum Thema.
Bis zum 31.12.2024 galt als elektronische Rechnung eine Rechnung, die elektronisch ausgestellt und empfangen wurde. „Elektronisch“ umfasste jedes denkbare Dateiformat, insbesondere also Rechnungen, die als PDF-Datei per E-Mail oder über eine Schnittstelle an den Empfänger versandt wurden.
Seit dem 01.01.2025 sind E-Rechnungen nur noch Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format (z.B. ZUGFeRD) ausgestellt, übermittelt und empfangen werden (können). Entscheidend ist, dass das Format eine rein elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Tipp: E-Rechnungs-Viewer bei ELSTER
Die Finanzverwaltung stellt unterwww.elster.de/eportal/e-rechnung einen E-Rechnungs-Viewer bereit. Damit können im XML-Format empfangene E-Rechnungen hochgeladen und visualisiert werden. So kann jeder seine E-Rechnungen ohne Hürden prüfen. Eine Anmeldung bei ELSTER ist für die Rechnungsprüfung nicht erforderlich. Zu beachten ist aber, dass immer nur eine Datei auf einmal hochgeladen werden kann, die maximal 10 MB groß sein darf.
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