Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des 22. Zivilsenats des Kammergerichts vom 6. Mai 2024 (
I.
Die Beteiligte, eine Aktiengesellschaft, ist im Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen.
Mit einer notariell beglaubigten und in elektronischer Form eingereichten Anmeldung vom 22. Dezember 2023 meldete der Vorstand unter Beifügung eines notariell beurkundeten Beschlusses der Hauptversammlung vom gleichen Tag eine Neufassung der Satzung, u.a. mit einer Änderung der Firma in "v. XXX.de AG", an. Das Registergericht hat die Eintragung abgelehnt. Die dagegen gerichtete Beschwerde ist erfolglos geblieben. Mit ihrer vom Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt die Antragstellerin ihr auf die Eintragung der Firma gerichtetes Begehren weiter.
II.
Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg.
1. Das Beschwerdegericht (KG, ZIP 2024,
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