Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 24.09.2024 -
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren und für die Wahrnehmung der Termine wird auf 97.391,17 € und für die Vergleiche auf 92.175,90 € festgesetzt.
Die Gebühr nach Nr. 8614 der Anlage 1 zum GKG wird nicht erhoben.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|