Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 26.11.2024 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG mit Geschäftssitz in ("Land 01") vertreibt über ihre Webseite "..." Cannabis-Zubehörprodukte. Sie unterhält auf der von der in ("Land 02") geschäftsansässigen Beklagten betriebenen Plattform "..." ein Nutzerkonto, auf welchem sie Werbeanzeigen für ihre Produkte und Informationen zum Thema "Cannabis" veröffentlicht.
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