Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 26.11.2024 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG mit Geschäftssitz in ("Land 01") vertreibt über ihre Webseite "..." Cannabis-Zubehörprodukte. Sie unterhält auf der von der in ("Land 02") geschäftsansässigen Beklagten betriebenen Plattform "..." ein Nutzerkonto, auf welchem sie Werbeanzeigen für ihre Produkte und Informationen zum Thema "Cannabis" veröffentlicht.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|