Die Beschwerde der Arbeitgeberin vom 29. Juli 2024 gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Offenbach am Main vom 15. Juli 2024 -
Die Beschwerdeführerin hat die Beschwerdegebühr zu tragen.
I.
Gegenstand der Beschwerde ist die von dem Arbeitsgericht vorgenommene Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit nach § 33 RVG in einem Beschlussverfahren, welches folgende Anträge zum Gegenstand hatte:
1.Der Arbeitgeberin wird aufzugeben, 231.000,- EUR Erfolgsbeitragsbudget als arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung zur Verfügung zu stellen.
2. 3. 4 5. 6.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|