Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Konzernbetriebsrats vom 18. Dezember 2024 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 28. November 2024 -
Die Verfahrensbevollmächtigten des Konzernbetriebsrats haben als Beschwerdeführer die Beschwerdegebühr zu tragen.
I.
Gegenstand der Beschwerde ist die von dem Arbeitsgericht vorgenommene Festsetzung des Gegenstandswertes der anwaltlichen Tätigkeit nach § 33 RVG in einem Beschlussverfahren, welches die Einhaltung der durch Spruch der Einigungsstelle vom 26. Mai 2023 zustande gekommenen Konzernbetriebsvereinbarung zur Einführung und Nutzung der Software Vivendi zum Inhalt hat.
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