Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 09.08.2023 -
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren auf 28.946,88 € und für den Vergleich auf 35.420,63 € unter Berücksichtigung eines Mehrwerts in Höhe von 6.473,75 € festgesetzt.
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