Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 21. Januar 2026 wird der Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 14. Januar 2026 -
Der Prozessbevollmächtigte der Klägerin hat als Beschwerdeführer die Beschwerdegebühr zu tragen.
I.
In dem hier zugrundeliegenden Hauptsacheverfahren stritten die Parteien um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin durch die Beklagte vom 29. September 2025 zum 31. Dezember 2025 und, hilfsweise für den Fall des Obsiegens, um die Weiterbeschäftigung der Klägerin.
Mit Beschluss vom 05. November 2025 stellte das Arbeitsgericht das Zustandekommen eines Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO mit folgenden, für das Beschwerdeverfahren bedeutsamen Regelungen fest:
|
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|