Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
I. Der Senat hat die Rechtsbeschwerde des Widersprechenden gegen den Beschluss des 28. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des Bundespatentgerichts vom 28. Juni 2023 auf seine Kosten zurückgewiesen (BGH, Beschluss vom 26. September 2024 -
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