Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Potsdam vom 05.11.2024, Az.
Das durch den Kostenfestsetzungsantrag vom 29.06.2022 eingeleitete Verfahren wird ausgesetzt.
Die Entscheidungen über die Kosten des Beschwerdeverfahrens und eine ggf. in Betracht kommende Ermäßigung oder Nichterhebung der Gebühr nach Nr. 1812 KV GKG werden dem Landgericht übertragen.
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