OVG Niedersachsen - Urteil vom 07.08.2024
1 KN 33/24
Normen:
GKG § 68;
Fundstellen:
ZfBR 2024, 547
BauR 2024, 1630
DÖV 2024, 1025

Festsetzung des Streitwerts

OVG Niedersachsen, Urteil vom 07.08.2024 - Aktenzeichen 1 KN 33/24

DRsp Nr. 2024/11070

Festsetzung des Streitwerts

In den Geltungsbereich einer Satzung nach § 22 BauGB können auch die Grundstücke einzelner Beherbergungsbetriebe und Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung im Außenbereich einbezogen werden, die mit dem fremdenverkehrsgeprägten Hauptort in engem städtebaulich-funktionalem Zusammenhang stehen.

Tenor

Der Streitwert wird auf 40.000 EUR festgesetzt.

Der Beschluss ist unanfechtbar (§§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).

Normenkette:

GKG § 68;
Fundstellen
ZfBR 2024, 547
BauR 2024, 1630
DÖV 2024, 1025