Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 8.5.2024 -
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
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