Die Streitwertbeschwerde wird verworfen.
Unter Abänderung der Ziff. 3 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2.7.2024 -
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Antragstellerinnen wenden sich gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung durch das Verwaltungsgericht des Saarlandes.
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