Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 5.000 Euro und für den Prozessvergleich auf 5.500 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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