Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 5. Kammer - vom 10. Juni 2024 zuzulassen, wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für beide Rechtszüge auf je 405,00 Euro festgesetzt.
I. Die Klägerin wendet sich gegen einen Kostenfestsetzungsbescheid aus Anlass der Sicherstellung ihres Fahrzeugs.
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