Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 28. August 2024 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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