Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren und - insoweit unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung - das Klageverfahren endgültig auf 15.000 EUR festgesetzt.
Gegenstand des Rechtsstreits ist eine Statusfeststellung für drei völlig unterschiedliche Arbeitseinsätze des Beigeladenen für die Klägerin gewesen.
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