Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.
Die Beschwerde der Klägerin richtet sich gegen den Streitwertbeschluss des Einzelrichters am Verwaltungsgericht München vom 7. Dezember 2022. Mit diesem Beschluss hat das Verwaltungsgericht, nachdem die Klägerin ihre Klage zurückgenommen hatte und das Klageverfahren eingestellt worden war, den Streitwert auf 1.479.496,78 € festgesetzt.
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