Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. November 2024 -
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts vom 6. November 2024 für beide Rechtszüge auf jeweils 7.500,- € festgesetzt.
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