Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten beider Parteien im Berufungsverfahren wird für die Zeit ab dem 1. September 2023 auf bis zu 16.000 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Kläger hat die Beklagte auf Schadensersatz wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Pkw in Anspruch genommen.
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