1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Abhilfebeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Obernburg a. Main vom 25.09.2023, Az.
Es verbleibt bei dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Obernburg a. Main vom 28.08.2023, nach dem die von der Antragsgegnerin an die Antragsteller gemäß §
2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Festsetzung einer Terminsgebühr in einem Kostenfestsetzungsbeschluss.
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