1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten zu 2 hin wird der Beschluss des Landgerichts Bremen vom 16.01.2024 - Az.
Die auf Grund des vollstreckbaren Beschlusses des Landgerichts Bremen vom 27.10.2023 von der Beklagten zu 2 an den Kläger zu erstattenden Kosten werden auf 538,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 06.11.2023 festgesetzt.
Im weitergehenden Umfang wird der Antrag des Klägers abgewiesen.
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