Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 14.04.2025 wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Gießen vom 11.04.2025 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die aufgrund des Beschlusses des Landgerichts Gießen vom 05.12.2024 von dem Kläger an die Beklagte zu erstattenden Kosten werden auf 1.815 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 17.02.2025 festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 861,60 € festgesetzt.
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