Die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Landgerichts Halle vom 22. April 2025 wird zurückgewiesen.
Die erstinstanzliche Wertfestsetzung wird von Amts wegen abgeändert und der Streitwert des Rechtsstreits in erster Instanz auf bis 3.000 EUR festgesetzt.
I.
Die Beklagte betreibt einen internationalen Kurznachrichtendienst. Der Kläger ist ein Kunde der Beklagten. Im Jahr 2021 kam es zu einem Datenleck bei der Beklagten. Der Kläger nahm die Beklagte wegen mehrfachen Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung in Anspruch.
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