Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Suhl vom 10.12.2024 in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses vom 30.12.2024 -
I. Die Klägerin war bei der Beklagten mit einer monatlichen Bruttovergütung i.H.v. 2.573,00 € beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 04.09.2024, der Klägerin am 09.09.2024 zugegangen, zum 28.02.2025.
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