Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 14. September 2023 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat ein Drittel der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Im Übrigen sind außergerichtliche Kosten im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
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