LSG Hamburg - Urteil vom 28.11.2024
L 1 KR 10/24
Normen:
SGB V a.F. § 240 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 04.01.2024 - Vorinstanzaktenzeichen S 60 KR 1602/20

Festsetzung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Selbstzahler auf der Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze

LSG Hamburg, Urteil vom 28.11.2024 - Aktenzeichen L 1 KR 10/24

DRsp Nr. 2025/8177

Festsetzung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung als Selbstzahler auf der Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze

Die zeitversetzt erfolgende Berücksichtigung der tatsächlichen Einnahmen der hauptberuflich Selbstständigen bei der Beitragsbemessung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist nicht zu beanstanden. Auf einen längeren Zeitraum gesehen wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zutreffend berücksichtigt, denn es erfolgt ein Ausgleich der wechselnden Einnahmen, indem sowohl die nachgewiesene Erhöhung der Einnahmen als auch deren nachgewiesene Verringerung für die zukünftige Beitragsfestsetzung jeweils bis zum Nachweis einer Änderung berücksichtigt wird.

Tenor

1. Die Berufung wird zurückgewiesen.

2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V a.F. § 240 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand