1. Der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Landgerichts München I vom 28.05.2024 gemäß § 11 RVG betreffend die Vertretung des Beklagten zu 1) im Verfahren vor dem Landgericht München I (Az.:
2. Der Festsetzungsantrag des Rechtsanwalts Dr. ... vom 02.01.2024 wird zurückgewiesen.
I.
Die Parteien streiten vor dem Landgericht München I um erbrechtliche Ansprüche nach dem Tod der Erblasserin ... .
In dem Verfahren wurde der Beklagte zu 1) zunächst von Rechtsanwalt Dr. jur. ... vertreten.
Rechtsanwalt Dr. ... beantragte mit Schriftsatz vom 02.01.2024 Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 2.438,91 € (brutto) gegen den Beklagten zu 1) als Auftraggeber festzusetzen.
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