1. Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.12.2023 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom, Az.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
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