AnwGH Baden-Württemberg - Urteil vom 23.12.2024
AGH 7/2024 I
Normen:
BRAO § 43f Abs. 1 S. 1;

Feststellung der fristgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Teilnahme an einer Lehrveranstaltung über das rechtsanwaltliche Berufsrecht durch das Absolvieren eines Online-Seminars

AnwGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.12.2024 - Aktenzeichen AGH 7/2024 I

DRsp Nr. 2025/8890

Feststellung der fristgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Teilnahme an einer Lehrveranstaltung über das rechtsanwaltliche Berufsrecht durch das Absolvieren eines Online-Seminars

Bei der Verpflichtung gem. § 43f BRAO handelt sich nicht um eine Zulassungsvoraussetzung, sondern (nur) um eine Berufspflicht; die Zulassung ist unabhängig von berufsrechtlichen Kenntnissen zu gewähren. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Feststellungsklage ist allerdings, dass ein Kläger gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 43 Abs. 1 Halbsatz 2 VwGO ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung hat. Dieses besteht bei einem Streit um die Frage, ob der Betroffene seine sich aus § 43f BRAO ergebende Verpflichtung erfüllt hat, nicht.

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

4. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 43f Abs. 1 S. 1;

Tatbestand