1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 19.07.2024, Az.
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses. Dem Kläger wird anheimgestellt, die Rücknahme der Berufung zu prüfen. Im Falle der Berufungsrücknahme ermäßigen sich vorliegend die Gerichtsgebühren von 4,0 auf 2,0 Gebühren (vgl. Nr. 1222 des Kostenverzeichnisses zum GKG).
I.
I. II. III. IV. V. a. b. c. d. e. f. g. VI. a. b. c. d. e. f. g. VII. VIII. IX.|
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