Die Berufung der Klägerin und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juni 2021 -
Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 79 % und die Beklagte 21 % zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Kündigungen, das Weiterbeschäftigungsverlangen und über Ansprüche der Klägerin auf Annahmeverzugsvergütung.
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