Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist die Feststellung einer außerordentlichen Holznutzung (Kalamitätsnutzung) im Rahmen einer gesonderten Feststellung des Gewinns für 2018.
Der Kläger hatte seinen Wohnsitz im Streitjahr 2018 in B... in Nordrhein-Westfalen und wurde beim Finanzamt C... geführt. Er unterhielt einen Forstbetrieb im Landkreis D... (E...-Straße, F...) im Zuständigkeitsbezirk des Beklagten; zu dem Forstbetrieb gehörten die Forste G... und H.... Der Gewinn aus dem Forstbetrieb wurde durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt und bereits in den Vorjahren von dem Beklagten gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO gesondert festgestellt.
1. 2. 3. 4. 5.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|