I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Darmstadt vom 22. Juli 2022 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander Kosten auch des Berufungsverfahrens nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI) nach einem höheren Pflegegrad als 1 für den Zeitraum ab 4. Januar 2021 bis 31. Juli 2022.
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