Die Klägerin wendet sich gegen die Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb in Form eines Aufgabegewinns im Streitjahr 2016.
Die Klägerin ist eine vermögensverwaltende OHG, die aus der Umwandlung der A GbR im Wege des identitätswahrenden Formwechsels mit Wirkung zum 1. Januar 2013 hervorgegangen ist. An der OHG sind Herr B und Herr C als persönlich haftende Gesellschafter beteiligt. Alleinvertretungsbefugter Gesellschafter ist Herr C. Die Klägerin verwaltet vor allem eigenes Grundvermögen.
Im Jahr 2013 erwarb die Klägerin eine Kommanditbeteiligung an der D GmbH & Co. KG ... (im Folgenden: D) mit einer Einlage von 40.000 Euro. Gegenstand dieses Unternehmens war der Betrieb eines Handelsschiffes. Im Jahr 2017 wurde die D aufgelöst und liquidiert.
Mit Schreiben vom 20. März 2015 teilte der Beklagte mit, dass die Kommanditbeteiligung an der D eine gewerbliche Infizierung bewirke mit der Folge, dass sämtliche Einkünfte der Klägerin in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren seien. Daher seien die Feststellungsbescheide entsprechend zu ändern.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|