1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 11.07.2024 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Feststellung von Forderungen zur Insolvenztabelle.
Der Kläger, der Pensions-Sicherungs-Verein
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