I. Auf die Rechtsbeschwerde der Einziehungsbeteiligten wird das Urteil des Amtsgerichts vom 18.12.2024 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Aufrechterhalten bleiben die tatsächlichen Feststellungen dahingehend, dass die Einziehungsbeteiligte aus dem verfahrensgegenständlichen Transport ein Entgelt von 2.320 Euro erlangt hat.
II. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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