Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
A.
Die Beteiligten streiten um die Aussetzung der Vollziehung (AdV) von Grundsteuer nach Rückgängigmachung eines Bauträgervertrages.
I.1.
Die Antragstellerin - Ast. -, im Folgenden auch Verkäufer, Veräußerer oder Bauträger genannt, erwarb im Jahre 2010 das seinerzeit noch unbebaute Grundstück. Mit notarieller Urkunde vom 29.09.2010 nebst Ergänzungen vom 06.01.2011 und 29.08.2011 unter Bezug auf die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamtes vom 16.12.2010 teilte sie das Grundstück gemäß
2.
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