FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 05.11.2024
8 K 8179/22
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1 S. 2;

Keine Berücksichtigung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung mangels ausschließlicher Verwaltung oder Nutzung des eigenen Grundbesitzes während des gesamten Erhebungszeitraums

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2024 - Aktenzeichen 8 K 8179/22

DRsp Nr. 2025/412

Keine Berücksichtigung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung mangels ausschließlicher Verwaltung oder Nutzung des eigenen Grundbesitzes während des gesamten Erhebungszeitraums

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 Gewerbesteuergesetz -GewStG- des Erhebungszeitraums 2019.

Die Klägerin ist eine mit Gesellschaftsvertrag vom 5. November 2018 gegründete GmbH mit Sitz in C.... Eingetragener Geschäftsgegenstand ist die Entwicklung, der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Projektentwicklung, die Verwaltung sowie die Verwertung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist seit der Gründung B.... Alleinige Gesellschafterin der Klägerin war im Streitzeitraum die D... GmbH mit Sitz in C.... Die Klägerin ist Teil der im Immobilienbereich tätigen Unternehmensgruppe "E... Group".

Mit notariellen Kaufverträgen vom 9. November 2018 erwarb die Klägerin die folgenden Grundstücke in F...:

Grundstück Kaufpreis Nutzen-Lasten-Wechsel