Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe nach §
Die Klägerin, deren Unternehmensgegenstand die Beteiligung an anderen Unternehmen, die Geschäftsführung von Unternehmen und die Vermögensverwaltung ist, erzielte in den Streitjahren verschiedene Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, die – unstreitig – der Freistellung nach §
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