FG Düsseldorf - Urteil vom 19.05.2025
6 K 343/21 K,G,F
Normen:
KStG § 27; KStG § 28; KStG § 8 Abs. 3 S. 3;
Fundstellen:
DStRE 2026, 212

Steuerliche Berücksichtigung des Vorliegens einer verdeckten Einlage durch den Verzicht auf eine Pensionszusage

FG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2025 - Aktenzeichen 6 K 343/21 K,G,F

DRsp Nr. 2025/6273

Steuerliche Berücksichtigung des Vorliegens einer verdeckten Einlage durch den Verzicht auf eine Pensionszusage

Das Verpflichtungsbegehren auf Festsetzung von Zinseszinsen beinhaltet eine eigenständige verfahrensrechtliche Bedeutung, die dem Begehren auf Festsetzung der Erstattungszinsen nicht mit anhaftet. Eine Rechtsnorm entfaltet eine echte Rückwirkung, die grundsätzlich unzulässig ist, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung bereits vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung bereits abgeschlossener Tatbestände gelten soll. Das Rückwirkungsverbot tritt zurück, wenn ausnahmsweise kein Vertrauen auf den Bestand des geltenden Rechts besteht, was u.a. dann anzunehmen ist, wenn der Betroffene schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen war, nicht mit dem Fortbestand der Regelung rechnen durfte.

Tenor