Die Antragstellerin hat am 23.09.2025 beim Finanzgericht Hamburg einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Bescheides vom xx.xx.2013 der Familienkasse Nord betreffend eine Erstattung nach § 37 Abs. 2 AO in Höhe von 1.159,50 Euro gestellt. Der Begründung dieses Antrags ist zu entnehmen, dass die Antragstellerin um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vor dem Hintergrund begehrt, dass der Antragsgegner auf Ersuchen der Familienkasse Nord gegenüber der Antragstellerin die Vollstreckung dieser Forderung betreibt und unter dem 30.07.2025 beim Amtsgericht A die Anordnung der Haft zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft beantragt hat.
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