FG Hessen - Beschluss vom 14.01.2025
3 V 1389/24
Normen:
BewG § 198;

Verfassungsmäßigkeit des neuen Hessischen Grundsteuergesetzes

FG Hessen, Beschluss vom 14.01.2025 - Aktenzeichen 3 V 1389/24

DRsp Nr. 2025/2777

Verfassungsmäßigkeit des neuen Hessischen Grundsteuergesetzes

1. Das nach dem neuen HGrStG anzuwendende Flächenfaktorverfahren nimmt auf den tatsächlichen oder zu schätzenden Reinertrag des konkret zu beurteilenden Grundstücks keine Rücksicht und behandelt insoweit alle Steuerpflichtigen gleich. 2. Damit zeichnet sich das neue HGrStG gegenüber dem Bundesmodell durch einen wesentlich höheren Typisierungshorizont aus.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die Beschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

BewG § 198;

Tatbestand

I.

Die Beteiligten streiten um die Verfassungsmäßigkeit des seit dem 24.12.2021 geltenden neuen Hessischen Grundsteuergesetzes (HGrStG) in der Fassung vom 15.12.2021.