Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Verfassungsmäßigkeit des seit dem 24.12.2021 geltenden neuen Hessischen Grundsteuergesetzes (HGrStG) in der Fassung vom 15.12.2021.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|